top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag mit der Torhaus Möhnesee GmbH


1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Torhaus Möhnesee GmbH (die Leistungen zusammengefasst auch „Hotelaufnahmevertrag“). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausnahmslos nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind  die Torhaus Möhnesee GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Torhaus Möhnesee GmbH zustande. Dem Torhaus Möhnesee GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Soweit der Kunde die Hotelbuchung für einen Dritten als Vertrag zugunsten Dritter vornimmt, hat er dies gegenüber der Torhaus Möhnesee GmbH anzuzeigen. Er bleibt weiterhin Vertragspartner der Torhaus Möhnesee GmbH und hat den Dritten auf die Einhaltung sämtlicher Pflichten aus diesen AGB zu verpflichten. Soweit die Buchung stellvertretend oder als Bote für den Dritten vorgenommen werden soll, ist die Torhaus Möhnesee GmbH ebenfalls darauf hinzuweisen. Mit der Buchung stimmt jedoch auch der Buchende, welcher nach zuvor genannten Fällen nicht selbst Vertragspartner und Kunde werden möchte zu, dass er bei fehlender Offenkundigkeit nicht im eigenen Namen auftreten zu wollen, ebenfalls als Vertragspartner angesehen wird und mit dem Dritten (eigentlich gewünschten Kunden) gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag zu haften hat.
2.3 Alle Ansprüche gegen die Torhaus Möhnesee GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Torhaus Möhnesee GmbH beruhen.


3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Die Torhaus Möhnesee GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Torhaus Möhnesee GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Torhaus Möhnesee GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Torhaus Möhnesee GmbH verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Der Kunde verpflichtet sich oder verpflichtet den begünstigten Dritten darauf, diese etwaigen kommunalen Abgaben zu zahlen, welche treuhänderisch von der Torhaus Möhnesee GmbH eingezogen werden. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Die Torhaus Möhnesee GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Torhaus Möhnesee GmbH erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Torhaus Möhnesee GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Torhaus Möhnesee GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde der Torhaus Möhnesee GmbH Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien.
3.6 Die Torhaus Möhnesee GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Torhaus Möhnesee GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Die Torhaus Möhnesee GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Torhaus Möhnesee GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Torhaus Möhnesee GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Ziff. 3.3 bleiben dabei unberücksichtigt.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Torhaus Möhnesee GmbH aufrechnen oder verrechnen.


4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Torhaus Möhnesee GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Torhaus Möhnesee GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen der Torhaus Möhnesee GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Torhaus Möhnesee GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Torhaus Möhnesee GmbH ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Torhaus Möhnesee GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Torhaus Möhnesee GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Torhaus Möhnesee GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Torhaus Möhnesee GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


5. RÜCKTRITT DER TORHAUS MÖHNESEE GMBH
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Torhaus Möhnesee GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Torhaus Möhnesee GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Torhaus Möhnesee GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Torhaus Möhnesee GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Torhaus Möhnesee GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• Höhere Gewalt oder andere vom Torhaus Möhnesee GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein oder trotz Aufforderung kein Nachweis erbracht wird, dass ein Dritter zu dessen Gunsten gebucht wurde sich den hiesigen Regelungen und Verhaltenspflichten nicht unterwirft.
• die Torhaus Möhnesee GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Torhaus Möhnesee GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Torhaus Möhnesee GmbH zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Torhaus Möhnesee GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE, RÜCKGABE UND TIERE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Torhaus Möhnesee GmbH spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Torhaus Möhnesee GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Torhaus Möhnesee GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, Tiere mit- und in den Zimmern unterzubringen. Dies ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Torhaus Möhnesee GmbH gestattet. Etwas anderes gilt nur bei nachweislich medizinisch indizierten Fällen, wie z.B. Führung von Therapie- oder Blindenhunden. Der Kunde hat die Torhaus Möhnesee GmbH bei Buchung unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Die Torhaus Möhnesee GmbH kann sich in diesen Fällen vorbehalten dem Kunden ein anderes, für die Unterbringung von Tieren geeigneteres Zimmer zuzuweisen. Die Torhaus Möhnesee GmbH ist berechtigt, in diesen Fällen einen etwaigen Aufpreis für das geänderte Zimmer nach Preisliste zu verlangen.


7 HAFTUNG DER TORHAUS MÖHNESEE GMBH
7.1 Die Torhaus Möhnesee GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Torhaus Möhnesee GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Torhaus Möhnesee GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Torhaus Möhnesee GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters gleich. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Torhaus Möhnesee GmbH auftreten, wird die Torhaus Möhnesee GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Torhaus Möhnesee GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Torhaus Möhnesee GmbH empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Torhaus Möhnesee GmbH.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Torhaus Möhnesee GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden von der Torhaus Möhnesee GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung übernommen, dann aber mit Sorgfalt behandelt. Das Torhaus Möhnesee GmbH übernimmt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Ein Anspruch auf den Abschluss dieses Services besteht für den Kunden nicht. Die Torhaus Möhnesee GmbH haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.


8. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
8.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Torhaus Möhnesee GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Feiern, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betreibers.
8.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Torhaus Möhnesee GmbH in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
8.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


9. DATENSCHUTZ
9.1 Die Torhaus Möhnesee GmbH trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Reservierung im Hotel- , Gastronomie- und Veranstaltungsbereich erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
Für die Durchführung von Reservierungen ist der Kunde verpflichtet, der Torhaus Möhnesee GmbH folgende Daten zu übermitteln: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Gesamtrechnungsempfänger.
9.2 Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Das berechtigte Interesse der Torhaus Möhnesee GmbH liegt dabei in der ordnungsgemäßen Durchführung von Reservierungen im Hotel- , Gastronomie- und Veranstaltungsbereich. Der Kunde kann datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
9.3 Die Daten des Kunden werden ausschließlich im notwendigen Umfang für die Durchführung von Reservierungen im Hotel- , Gastronomie- und Veranstaltungsbereich verarbeitet und weder zu kommerziellen noch zu nicht-kommerziellen Zwecken an externe Dritte weitergeleitet, es sei denn, der Kunde willigt ausdrücklich in eine Weiterleitung ein. Eine Datenübermittlung in ein Drittland findet nicht statt.
9.4 Dem Kunden als Betroffenem stehen folgende Rechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO

  • das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO

  • das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO

  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO

  • das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO sowie

  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 DS-GVO.

9.5 Darüber hinaus besteht für den Kunden ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO, wenn er der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Die für das Torhaus Möhnesee GmbH zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

9.6 Der Kunde hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e) oder f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Bei Ausübung seines Widerspruchsrechts hat der Kunde die Gründe darzulegen, weshalb seine personenbezogenen Daten nicht wie von der Torhaus Möhnesee GmbH durchgeführt verarbeitet werden sollten. Im Falle des begründeten Widerspruchs wird die Torhaus Möhnesee GmbH die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder dem Kunden zwingende schutzwürdige Gründe für die Fortführung der Verarbeitung nachweisen, die seine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen. Die Torhaus Möhnesee GmbH weist den Kunden darauf hin, dass im Falle eines Widerspruchs eine Reservierung im Hotel- , Gastronomie- und Veranstaltungsbereich nicht möglich ist.
9.7 Der Kunde hat ferner das Recht, von ihm erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Über seinen Widerspruch oder Widerruf kann der Kunde die Torhaus Möhnesee GmbH unter den oben angegebenen Kontaktdaten informieren.

​

10.HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Die Torhaus Möhnesee GmbH kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.


11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Soest. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Soest.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 23.09.2025

Du möchtest ein Zimmer buchen? Hier entlang.

Du möchtest einen Tisch reservieren? Dann gerne hier!
​

Torhaus Möhnesee

Arnsberger Straße 4 | 59519 Möhnesee-Delecke

Inhaber: Torhaus Möhnesee GmbH

Tel.: 02924-97240 | Fax: 02924-5192

​

Beachten Sie bitte unsere Telefonzeiten:

Di - Fr: 10:00 bis 16:00 Uhr

​

 In der anderen Zeit unterstützt uns ein sprachgesteuerter Telefonassistent. Dieser bucht die verfügbaren Tische und antwortet auf einige Standardfragen. So erhöhen wir unsere Erreichbarkeit zusätzlich zum Onlineangebot.

​

Sie dürfen uns natürlich auch eine Mail mit Ihrem Anliegen senden, wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen zurück!

info@torhaus-moehnesee.de

​

Öffnungszeiten

​

Montag: Ruhetag

​​

Dienstag-Samstag ​9:00h bis 22:00h

Frühstück 09:00h bis 11:30h

Warme Küche 12:00h bis 21:00h

& Kaffee/Kuchen

​

Sonntag 09:00h bis 21:30h

Frühstück 09:00h bis 11:30h

Warme Küche 12:00h bis 20:30h

& Kaffee/Kuchen

Hinweis zur Einlösung von älteren Gutscheinen:

Gutscheine sind bei uns 2 Jahre nach Ausstellung gültig.

Bitte beachten Sie, dass wir Gutscheine maximal aus 2022 entgegennehmen - ältere Gutscheine nicht.

© 2025 Torhaus Möhnesee GmbH

bottom of page